Zwischen
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- nachstehend Eigentümer genannt -
und
SDS FOLTIN + PARTNER – Vahrenwalder Str. 269 A
– 30179 Hannover
vertreten durch Thomas Foltin
- nachstehend Verwalter genannt -
wird für das Objekt ………………………………………………………………………………………
folgender Mietverwaltungsvertrag abgeschlossen:
§ 1 Aufgaben und Rechte
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus diesem Vertrag
und aus dem beigefügten Leistungsverzeichnis, das Bestandteil dieses
Vertrages ist.
Zur Durchführung der Aufgaben erhält der Verwalter eine Vertretungsbevollmächtigung
gemäß § 164 BGB zur Abgabe von Willenserklärungen
für den Eigentümer, eine Zustellungsbevollmächtigung zur
Entgegennahme von behördlichen und gerichtlichen Erklärungen
und diesbezüglicher Schriftstücke, eine Bevollmächtigung
zur Prozeßführung aktiv und passiv für den Eigentümer
vor den Gerichten, eine Bevollmächtigung für den Empfang von
Geldbeträgen aus der Verwaltung des Objektes, eine Bankbevollmächtigung
zur Verfügung über das im Rahmen der Mietverwaltung einzurichtende
Mietverwaltungskonto. Der Eigentümer erteilt dem Verwalter zur Legitimation
gegenüber Dritten eine Verwaltungs-Vollmachtssurkunde. Eine Beendigung
des vorliegenden Dienstvertrages läßt automatisch alle Bevollmächtigungen
erlöschen. Die Vollmachtsurkunde ist dann - unter Ausschluß
eines Zurückbehaltungsrechtes - an den Eigentümer zurückzugeben.
§ 2 Verwaltungsentgelt
Für die Leistungen aus diesem Vertrag schuldet der Eigentümer
der Verwaltung ein monatliches Entgelt von ………………..
€ zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
Zusätzlich werden gegen Nachweis die entstandenen Portokosten erstattet.
Erhöhungen im Rahmen einer Staffelvergütung sind zulässig.
Die Vergütung ist für die ersten 12 Monate fest vereinbart.
Das Entgelt wird monatlich vom Mietkonto abgebucht. Bei Mieterwechseln
erhält die Verwaltung eine Aufwandsentschädigung von 50 % der
neuen Netto-Kaltmiete zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
Durch das Verwalterentgelt sind die Kosten für etwaige Rechtsstreitigkeiten,
Sachverständigengutachten, Architekten, sonstige Fachkräfte,
für besondere behördliche Verfahren, Aufwendungen für Vermietung
und Vertragsabschlüsse sowie Kosten für die Führung der
Bankkonten nicht abgegolten; sie werden nach Anfall gesondert berechnet.
Über die Veranlassung von allgemeinen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
hinausgehende Leistungen sind der Verwaltung gesondert zu vergüten.
Das Stundenhonorar beträgt z. Zt. 46,02 € zuzüglich Mehrwertsteuer
in jeweils gesetzlicher Höhe.
§ 3 Allgemeine Vertragsbestimmungen und Haftungsbeschränkungen
Dieser Vertrag hat als Dienstvertrag (gemäß § 611 BGB)
die Besorgung der Geschäfte des Eigentümers - beschränkt
auf das o. a. Objekt - zum Gegenstand (§ 675 BGB). Der Verwalter
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB - soweit gesetzlich
zulässig - befreit. Leistungen werden mit der gleichen Sorgfalt wie
für eigene Angelegenheiten erbracht. Zur Sicherung des Rechtsfriedens
verjähren wechselseitige Ansprüche der Parteien aus vertraglichem
oder gesetzlichen Grunde auf Erfüllung oder auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt
mit dem Tage der Zuwiderhandlung oder dem erstmaligen Unterlassen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ist Hannover. Die Haftung des Verwalters ist im Rahmen der Zulässigkeit
auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln und auf eine
Gesamtsumme von € 50.000 beschränkt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Durch die Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen
nicht berührt. Die Vorschriften des BGB kommen ergänzend zur
Anwendung.
§ 4 Vertragsdauer
und Kündigung
Der Vertrag beginnt am …………. 2003 bzw. mit Bezugsfertigkeit
und endet am ………………… , wenn
er mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt
wird. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils
um ein Kalenderjahr.
Hannover, den .....................2003
Eigentümer: ..............…………....... Verwalter:
……………….....................
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